Die
Versteigerungsbedingungen werden durch Erteilung dieses Auftrages
ausdrücklich anerkannt.
Der Zuschlag erfolgt so niedrig wie
möglich,
ohne Ausnutzung des abgegebenen schriftlichen Gebotes,
welches
nicht
das Aufgeld enthält.
Ersteigertes Auktionsgut wird
erst nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert.